Die Basis für die verkündeten Maßnahmen ist der bereits in Kraft getretene Stufenplan. “Wer einen sicheren und unbeschwerten Winterurlaub in Österreich genießen will, der soll sich auf jeden Fall impfen lassen”, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Für geimpfte und genesene Personen wird es in der Wintersaison 2020/21 kaum Einschränkungen geben.
Für das Skifahren bzw. die Benützung von Seilbahnen ist zukünftig die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich. Welche Tests akzeptiert werden, wird abhängig von der geltenden Stufe des Stufenplans sein. Der Erwerb von Mehrtages-, Wochen- oder Saisonkarten wird nur mittels Nachweis einer Impfung oder Genesung möglich sein. In Seilbahnen und Gondeln gilt weiterhin für alle das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Im Vergleich zum letzten Jahr wird es heuer keine Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln geben.
Apres Ski wird unter Auflagen möglich sein. Die Eintrittsregelungen werden dabei an jene der Nachtgastronomie angelehnt. Ausführungen dazu gelten gemäß dem Stufenplan. Weitere Regelungen sind aktuell noch in Ausarbeitung.
Der seit 15. September geltende Stufenplan regelt u.a. die Voraussetzungen für den Zutritt zu Hotellerie und Gastronomiebetrieben
Quelle: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at) (Stand: 20.09.2021)
Die 3-G-Regelung (Testakzeptanz und -gültigkeit je nach geltender Stufe) gilt ebenso für den Besuch von Adventmärkten. Aktuell werden Abstimmungen für die Umsetzung und Handhabung besprochen. Auch hier werden die finalen Informationen erst bekanntgegeben.