Rahmenbedingungen für Wintertourismus 2021/22 fixiert

21.09.2021
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Ein Skifahrer unterwegs im SalzburgerLand © SalzburgerLand Tourismus - Branislav Rohal

Die Basis für die verkündeten Maßnahmen ist der bereits in Kraft getretene Stufenplan. “Wer einen sicheren und unbeschwerten Winterurlaub in Österreich genießen will, der soll sich auf jeden Fall impfen lassen”, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Für geimpfte und genesene Personen wird es in der Wintersaison 2020/21 kaum Einschränkungen geben.

Seilbahnen: Einführung der 3-G Regel

Für das Skifahren bzw. die Benützung von Seilbahnen ist zukünftig die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich. Welche Tests akzeptiert werden, wird abhängig von der geltenden Stufe des Stufenplans sein. Der Erwerb von Mehrtages-, Wochen- oder Saisonkarten wird nur mittels Nachweis einer Impfung oder Genesung möglich sein. In Seilbahnen und Gondeln gilt weiterhin für alle das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Im Vergleich zum letzten Jahr wird es heuer keine Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln geben.

Aprés Ski wie Nachtgastronomie

Apres Ski wird unter Auflagen möglich sein. Die Eintrittsregelungen werden dabei an jene der Nachtgastronomie angelehnt. Ausführungen dazu gelten gemäß dem Stufenplan. Weitere Regelungen sind aktuell noch in Ausarbeitung.

Gastronomie und Hotellerie: Zutritt gemäß Stufenplan

Der seit 15. September geltende Stufenplan regelt u.a. die Voraussetzungen für den Zutritt zu Hotellerie und Gastronomiebetrieben


  • Stufe 1: bei einer zu erwartenden Auslastung von 200 Intensivbetten gelten die folgenden Maßnahmen (aktuell in Kraft seit 15. September 2021): Verringerte Gültigkeit der Antigen-Tests auf 24 Stunden ab Testabnahme FFP2-Maskenpflicht für alle im Lebensmitteleinzelhandel (inkl. Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln), Apotheken, Banken, Post, öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht für ungeimpfte Personen im Handel. Für geimpfte Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen3-G-Regel bei Zusammenkünften / Veranstaltungen ab 25 Personen
  • Stufe 2: nach Überschreitung von 300 Intensivbetten gelten die folgenden Maßnahmen: in der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings und bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und genesene Personen Zutritt (2-G-Regel)Antigen-Tests mit Selbstabnahme (“Wohnzimmertests”) sind nicht mehr als 3-G-Nachweis gültig
  • Stufe 3: nach Überschreitung von 400 Intensivbetten gelten die folgenden Maßnahmen: Ausweitung der Zugangsbeschränkungen: überall wo 3-G-Regel gilt haben nur mehr geimpfte und genesene Personen sowie Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.

Quelle: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at) (Stand: 20.09.2021)


Adventmärkte ebenfalls mit “3G”

Die 3-G-Regelung (Testakzeptanz und -gültigkeit je nach geltender Stufe) gilt ebenso für den Besuch von Adventmärkten. Aktuell werden Abstimmungen für die Umsetzung und Handhabung besprochen. Auch hier werden die finalen Informationen erst bekanntgegeben.