Personen ab 12 Jahren, die aus einem der beiden Länder nach Deutschland einreisen, müssen bei Einreise (vor Grenzübertritt) über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Antigentest max. 48h, PCR max. 72h alt bei Einreise) verfügen. Zudem müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht entfällt für geimpfte und genesene Menschen, alle anderen allerdings (auch Kinder!) müssen sich für zehn Tage isolieren und können sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Corona-Test davon befreien lassen. Zudem muss man sich sich bereits vor der Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de im Einreiseportal der Bundesrepublik registrieren und die Bestätigung zum Zwecke der Kontrolle bei Einreise durch die Bundespolizei mitführen. Alle derzeit geltenden Regeln für Einreisen aus Hochrisikogebieten findet ihr hier.
Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet einhergehend gibt es nun auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen in die Schweiz und Polen. Wer seine Reise kostenlos stornieren möchte, kann dies nun leichter tun. Allerdings handelt es sich nur um eine Empfehlung, keineswegs um ein Verbot. Wer weiterhin in die betroffenen Länder reisen möchte, der kann das selbstverständlich tun.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) führt eine Liste mit Hochrisikogebieten, in denen das Infektionsrisiko als besonders hoch erscheint. In die Bewertung fließen die Infektionszahlen ein, aber auch das Ausbreitungstempo, die Belastung des Gesundheitssystems und weitere Faktoren.
Neben der Schweiz und Polen gelten ab Sonntag auch Liechtensein, Jordanien und Mauritius als Hochrisikogebiete. Insgesamt sind es weltweit damit etwa 60 Länder, die das RKI aktuell in dieser Liste führt.
Mehr Informationen zur Corona-Lage in den Alpenländern findet ihr hier.