Skifahren in den USA

Skifahren in den USA - am besten mit ESTA

Wer in aufregenden Regionen mit steilen Pisten und beeindruckenden Panoramen Skifahren möchte, der muss sich ganz sicher nicht auf Europa beschränken. Auch außerhalb unseres Kontinents gibt es eine Reihe von Skigebieten. die zu besuchen sich mehr als lohnt. Dazu gehören natürlich auch die USA mit ihren weltbekannten Skigebieten in den Colorado Mountains, an der Ostküste oder im Nordwesten des Landes.

Früher wurden Reisende jedoch oft von den teils sehr komplizierten und langwierigen Visa-Bestimmungen abgeschreckt. Dank des ESTA-Verfahrens sind Reisen in die USA heute aber unkomplizierter. Doch Vorsicht: Wer in den Skiorten arbeiten will - etwa als Skilehrer -, braucht unter Umständen trotzdem noch ein Visum.

Skiort Telluride in den USA
Telluride in Colorado © pixabay.com

Ganz einfach online beantragen

Eine ESTA-Bescheinigung für die Vereinigten Staaten bekommen Sie ganz einfach online. Wenn Sie unsicher sind, wann ein ESTA-Antrag für Sie infrage kommt oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchen, können Ihnen spezialisierte Anbieter helfen, ihren ESTA für die USA-Einreise zu bekommen. Diese Anbieter stellen besonders hilfreiche und verständliche Antragsformulare zur Verfügung, lassen jeden Antrag durch ein Expertenteam prüfen und sorgen vor allem dafür, dass der Antrag innerhalb weniger Tage fertig ist. Wer also bald reisen möchte, ist mit einem solchen Service gut beraten.

Was ist ESTA eigentlich?

Die Abkürzung ESTA steht für "Electronic System for Travel Authorization", also das elektronische System zur Einreisegenehmigung, das es ermöglicht, ohne die Botschaften und Generalkonsulate in die USA einzureisen, solange eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie als Staatsbürger eines der infrage kommenden Länder (dazu gehören auch Deutschland, Österreich und die Schweiz) über einen biometrischen Pass verfügen und über 18 Jahre alt sind, steht der Reise aber in der Regel nichts mehr im Weg.

ESTA wurde bereits im Jahr 2008 etabliert und hat die Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen und geschäftlichen Zwecken sehr vereinfacht. Durch Abgleich mit den Daten der Strafverfolgungsbehörden der USA ermöglicht ESTA es unbescholtenen Bürgern, viel einfacher einzureisen - solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Die Genehmigung ist zwei Jahre gültig und darf mehrfach verwendet werden.

Wer braucht eine solche Einreisegenehmigung?

Im Großen und Ganzen zielt das ESTA-Verfahren vor allem auf Touristen und Geschäftsreisende ab, die kürzere Aufenthalte in den USA planen und dabei keine Beschäftigung für ein inländisches Unternehmen aufnehmen wollen. Wenn Sie also einen schönen Skiurlaub in Aspen planen, dann reicht Ihnen eine ESTA-Bescheinigung völlig aus. Wer in die USA fliegen möchte, um dort zu arbeiten, der braucht in der Regel noch immer ein gültiges Visum. Davon ausgenommen sind aber geschäftliche Tätigkeiten, die für einen ausländischen Arbeitgeber erfolgen.

Wer also für ein deutsches Unternehmen arbeitet und einen Geschäftspartner in den USA trifft, der unterliegt nicht der Visumspflicht. Eine ESTA-Bescheinigung benötigen Sie übrigens auch für Transitreisen. Auf amerikanischen Flughäfen gibt es keine Transitbereiche. Wenn Sie also nach Mexiko möchten, aber in den USA zwischenlanden, reisen Sie damit automatisch dort ein und benötigen eine Einreisegenehmigung.

Wichtige Informationen für Skilehrer

Sie sind Skilehrer und möchten in den USA arbeiten? Dann wird die Sache ein wenig komplizierter. Grundsätzlich benötigen Sie noch immer ein Visum, wenn Sie in den USA arbeiten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeit mit Geld, geldwerten Leistungen (z.B. Unterkunft und Verpflegung) oder gar nicht entlohnt wird.

Anders ist es jedoch, wenn Sie in den USA, aber für ein ausländisches Unternehmen, arbeiten, etwa für einen deutschen Reiseveranstalter. Dann könnte ein ESTA-Schein bereits ausreichen. Zur Sicherheit sollten Sie sich jedoch beim Auswärtigen Amt oder einer anderen sachkundigen Stelle erkundigen.

Eine besondere Regelung gibt es für saisonale Jobs im Rahmen von Work und Travel, Summer Camps, Au Pair Services oder Ausbildungen. Dafür reicht das sogenannte J1 Visum. Ob dieses für einen Skilehrer-Job ausreicht, kommt auf den Einzelfall an und muss jeweils gesondert geprüft werden.