Panoramablick von der Parsenn © Schneemenschen

Sicher Skifahren im Winter 2020/2021

06.10.2020
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Wie sehen die Hygienemaßnahmen der Skigebiete in Zeiten der Corona-Pandemie aus?

Um eine Skisaison 2020/21 zu ermöglichen, gibt es in jedem Skigebiet ein Hygienekonzept. Diese unterscheiden sich zwar nach Land, Region und in Details auch von Skigebiet zu Skigebiet, viele Grundmaßnahmen sind jedoch in allen Skigebieten gleich. Wir geben einen Überblick über die Maßnahmen, die Skigebiete für die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter treffen und an welche Regelungen sich die Wintersportler beim Besuch halten müssen.

Abstandsmarkierungen in Ischgl © TVB Ischgl-Paznaun

Corona-Maßnahmen in Bergbahnen und Liften

Bergbahnen werden meist zum öffentlichen Verkehr gezählt, deshalb gilt eine Maskenpflicht auch dort. In Österreich gilt dies nicht nur für geschlossene Bahnen, sondern auch für Schlepplifte, wenn diese mit mehr als einer Person besetzt sind. In der Schweiz hingegen muss der Mund-Nasen-Schutz nur in geschlossenen Gondeln getragen werden. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus auch in allen geschlossenen Räumen der Bergbahnen, zum Beispiel im Kassen- und Wartebereich. Die Anstehbereiche sollen so umorganisiert werden, dass es zu möglichst wenig Menschenansammlungen kommt, zum Beispiel durch Abstands- und Bodenmarkierungen.


Außerdem gibt es in einigen Ländern die Vorschrift, Gondeln nicht voll zu besetzen: So dürfen beispielsweise in Österreich geschlossene Gondeln nur mit einer Auslastung von 50% betrieben werden - Ausnahme: Alle Fahrgäste kommen aus einem Haushalt. Zudem sollen die Fenster in den Gondeln geöffnet bleiben, um einen konstanten Luftaustausch zu ermöglichen.


Die Gondeln werden mindestens einmal täglich, teilweise auch mehrmals pro Tag, desinfiziert, dies geschieht meist mit Kaltvernebelungsgeräten, dabei werden 99,99% aller Viren, Bakterien und Sporen abgetötet.


Um Stoßzeiten zu entzerren, haben sich zudem manche Skigebiete dazu entschlossen, die Betriebszeiten der Bergbahnen zu verlängern: So starten beispielsweise die Einstiegsbahnen in der SkiWelt Wilder Kaiser-Brixental bereits um 8 Uhr morgens.

Corona-Maßnahmen in den Tal- und Bergstationen

Auch in allen geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht, so zum Beispiel im Kassenbereich, in den Skishops, in den Depots und Toiletten. Auch in Anstehbereichen im Freien, bei denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem werden überall Desinfektionsspender aufgestellt, damit sich die Wintersportler regelmäßig die Hände desinfizieren können.


Übrigens: Als Mund-Nasen-Schutz gelten aktuell auch Skimasken, Bandanas, Multifunktionstücher und ähnliches. Es müssen lediglich Mund und Nase vollständig abgedeckt sein. Deshalb gibt es in einigen Skigebieten kostenlos zu jedem Skipass ein Multifunktionstuch dazu, zum Beispiel in Ischgl und in Obertauern.

Corona-Maßnahmen beim Skipass-Kauf

Viele Skigebiete verweisen nun auf die Möglichkeit, Skipässe im Vorfeld online zu kaufen und dann per Post zugestellt zu bekommen. Wer vor Ort kauft, muss die Maskenpflicht im Kassenbereich beachten und sollte - wenn möglich - mit Karte zahlen. Keycards sollen nach der Rückgabe und vor der Wiederverwendung desinfiziert werden.

Corona-Maßnahmen in Hütten, Restaurants und Schirmbars

In den meisten Skigebieten herrscht auch in Gastronomiebetrieben eine Maskenpflicht außer am Platz beim Sitzen am Tisch. Die Abstände zwischen den Tischen werden vergrößert und/oder die Gäste durch Trennvorrichtungen wie Glasscheiben voneinander separiert. Teilweise gibt es nun in Hütten die Möglichkeit, vorab einen Tisch zu reservieren, um Wartezeiten zu vermeiden, dies gilt beispielsweise für das Skigebiet Obertauern. Eine weitere Maßnahme sind digitale Speisekarten, die es nun in einigen Skigebieten geben soll, und die per QR-Code mit dem Smartphone abrufbar sind.


Après-Ski wird es in dieser Saison nicht geben. Deshalb sollen Schirmbars im Stil eines Cafés mit Bedienung betrieben werden, verzehrt werden darf nur im Sitzen und statt Partymusik soll es nur leise Hintergrundmusik geben.

Corona-Maßnahmen bei Skischulen

Auch in den Räumen der Skischulen gilt eine Maskenpflicht. Es wird geraten, die Kurse vorab online, telefonisch oder per Mail zu buchen. Die Gruppengrößen sollen reduziert werden. Außerdem sollen beispielsweise bei den Kinderskirennen besondere Maßnahmen greifen wie eine Vergrößerung der Startabstände und Siegerehrungen nur in Kleingruppen und nicht für alle Kinder gemeinsam.

Welche Maßnahmen ergreifen die Skigebiete und Wintersportorte außerdem?

Die Oberflächen in allen Einrichtungen der Skigebiete wie Sportshops, Depots, Toiletten, Aufzüge und Skibusse sollen täglich desinfiziert werden. Außerdem gibt es Tests bei den Mitarbeitern: So werden beispielsweise in Ischgl alle Mitarbeiter vor dem erstmaligen Arbeitsbeginn auf eine Covid-19-Erkrankung getestet, danach anlassbezogen. In der SkiWelt Wilder Kaiser-Brixental sollen alle Mitarbeiter wöchentlich auf Covid-19 getestet werden. Am Kaunertaler Gletscher sieht der Hygieneplan vor, dass bei allen Mitarbeitern täglich vor der Arbeit Fieber gemessen wird.

Beispiel: Infografik der französischen Skigebiete zu Covid-19 © France Montagnes

Was kann man als Wintersportler außerdem für die Sicherheit in den Skigebieten tun?

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie im Alltag: Auf Berührungen und Umarmungen möglichst verzichten, in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen, regelmäßig und gründlich Hände waschen, möglichst wenig ins Gesicht fassen und bei Krankheitssymptomen aufs Skifahren verzichten und zuhause bleiben.


Darüber hinaus kann man sich die lokalen Corona-Apps aufs Smartphone laden, neben der deutschen Corona Warn-App wären dies beispielsweise “Stopp Corona” in Österreich bzw. die “Swiss Covid App” in der Schweiz.


Da sich die Maßnahmen, gesetzlichen Vorgaben und Regelungen lokal von Skigebiet zu Skigebiet unterscheiden, können wir hier nur einen groben Überblick geben. Es ist deshalb ratsam, sich vor Anreise direkt beim Skigebiet oder dem Tourismusverband über die aktuell geltenden Regeln zu informieren.


Stand der Informationen: 06.10.2020, aktualisiert am 09.12.2020