Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geschlossener Schneedecke kann die Benutzung von Schneeketten vorgeschrieben sein. Welche Regelungen gelten in den Alpenländern?
Schneeketten dürfen generell nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden, da es sonst zu Schäden am Fahrzeug, am Fahrbahnbelag oder an den Ketten kommen kann. Die Schneeketten werden auf die Räder der Antriebsachse gezogen, bei Fahrzeugen mit Allrad-Antrieb müssen sie auf die beiden Räder einer Antriebsachse montiert werden (welche, verrät die Bedienungsanleitung). Wer Schneeketten aufgezogen hat, sollte maximal 50 km/h fahren, da sich das Brems- und Fahrverhalten des Fahrzeugs ändert. In manchen Ländern ist diese Höchstgeschwindigkeit auch gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland ist die Schneekettenpflicht durch das Verkehrsschild 268 gekennzeichnet. Es zeigt ein Schneekettensymbol auf blauem Hintergrund. Ab hier darf nur noch mit Schneeketten weitergefahren werden, dies gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Wer ohne erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Generell im Auto mitgeführt werden müssen Schneeketten in Deutschland nicht.
In Österreich müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April jeden Jahres Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen, für normale PKW mit niedrigerem Gesamtgewicht gilt dies nicht. Schneeketten müssen dort aufgezogen werden, wo es das blaue Verkehrsschild mit Schneekettensymbol vorschreibt. Dies gilt auch für PKW mit Allradantrieb. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden, wenn er andere Verkehrsteilnehmer behindert oder einen Unfall wegen fehlender Schneeketten verursacht.
Achtung: In Österreich müssen Schneeketten der ÖNORM V5117 oder baugleich entsprechen bzw. eine EU-Genehmigung haben. Dies kann bei Schneeketten, die vor 1997 hergestellt wurden, nicht der Fall sein.
Die Schneekettenpflicht in der Schweiz wird durch das Schild “Schneeketten obligatorisch” angezeigt. Allradfahrzeuge können von der Schneekettenpflicht ausgenommen sein, wenn es das Zusatzschild “4x4 ausgenommen” gibt. Eine Sonderregelung gilt im Kanton Graubünden: Hier dürfen Fahrzeuge mit Allradantrieb die größeren Straßen in den Wintersportorten selbst bei Beschilderung auch ohne Schneeketten befahren. Verstöße gegen die Schneekettenpflicht werden mit Bußgeldern von bis zu 105 CHF bestraft.
Eine allgemeingültige Regelung zur Winterausrüstung des Autos herrscht in Italien nicht. Hier muss vor Ort nach der Beschilderung gesehen werden. Für Fahrzeuge, die Schneeketten montiert haben, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Da die Regelungen je nach Provinz unterschiedlich sein kann, lohnt es sich vor seinem Urlaub die Gastgeber zu fragen. Wer sich nämlich nicht an die Schneekettenpflicht hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro belegt werden, außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
In Frankreich gilt ebenfalls eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wenn man Schneeketten aufgezogen hat. Ein Verkehrsschild zeigt an, wo Ketten montiert werden müssen. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von 135 Euro kosten und die Weiterfahrt wird untersagt. Alternativ zu Schneeketten sind in Frankreich auch sogenannte Schneesocken erlaubt.
Als Faustregel für den Winterurlaub in den Alpen gilt: Schneeketten mitzunehmen ist empfohlen. So könnt ihr euch sicher sein, dass ihr für egal jedes Wetter gut gerüstet seid. Wer mit wenig Gepäck reisen möchte, sollte bei seinen Gastgebern oder der Urlaubsregion nach den Details fragen, so seid ihr auf der sicheren Seite.
Hinweis: Stand der Informationen Oktober 2025