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FIS-Regeln für die Piste

15.12.2022
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Zehn wichtige Verhaltensregeln auf der Piste

Die zehn FIS-Regeln sind Verhaltensregeln des internationalen Ski-Verbandes für alle Wintersportler auf den Skipisten. Die Regeln sind weltweit gültig und sollen Sicherheit auf den Pisten gewährleisten. Dabei basieren sie auf gegenseitiger Rücksichtnahme, um Unfälle zu vermeiden. Wir stellen die zehn Regeln vor!

1. Rücksicht auf andere Wintersportler

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Die erste Regel ist eine allgemeine Grundregel beim Skifahren. Die weiteren Regeln bauen auf ihr auf.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Damit keine anderen Personen gefährdet werden ist es wichtig, die Fahrweise dem eigenen Können und der Witterung anzupassen. Auf vollen Piste sind daher kurze Schwünge und eine Fahrweise am Rand empfehlenswert. Schnelles Carvingfahren ist bei großen Menschenmassen nicht möglich.


Zusätzlich haben sowohl die Schneequalität, als auch die äußeren Bedingungen einen großen Einfluss auf den Fahrstil. Die größte Gefahr herrscht bei dichtem Nebel oder starken Niederschlägen, dann muss die Geschwindigkeit und die Fahrweise gedrosselt werden. Außerdem hat die Schneebeschaffenheit Auswirkungen auf die Verhältnisse. Im Frühling oder bei viel Neuschnee kommt es oft zu Hügelbildung im Tagesverlauf, die das Skifahren erschweren.

Nebel kann die Sicht beeinflussen © pixabay.com

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Vor allem an Engstellen und bei vollen Pisten ist die Einhaltung dieser Regel teilweise problematisch. So sollte man sich als vorderer Skifahrer nicht darauf verlassen, dass der Hintermann aufpasst, sondern auch selbst aktiv Rücksicht betreiben. Vor allem, wenn man große Schwünge fährt, sollte man auf die hinteren Skifahrer achten und gegebenenfalls durch einen kurzen Schulterblick abklären, ob man freie Bahn hat. Dennoch trägt der von hinten kommende Skifahrer die Hauptverantwortung und muss seine Geschwindigkeit und Fahrspur den vorderen Skifahrern anpassen.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Diese Regel schließt an Regel 3 "Wahl der Fahrspur" an. Jeder muss im Hinterkopf haben, dass der vordere Skifahrer sowohl seine Geschwindigkeit als auch seine Fahrspur jederzeit verändern kann. Deshalb muss die Überholspur so gewählt werden, dass eine rechtzeitige Reaktion möglich ist.

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5. Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Fährt ein Skifahrer nach einem Stopp wieder los, gilt nicht die 3. Regel "Wahl der Fahrspur", stattdessen ist der stehende Skifahrer verantwortlich. Er muss die Situation abschätzen und kann erst bei genügend Platz auf der Piste losfahren. Diese Regel gilt ebenfalls, wenn man kurzzeitig außerhalb des gesicherten Skipiste fährt und wieder auf die Piste zurückkehren möchte.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Viele Wintersportler bleiben vor Engstellen oder schlecht einsehbaren Abfahrten stehen, um die Lage richtig einzuschätzen. Damit versperren sie jedoch anderen Skifahrern den Weg. Daher ist es wichtig, nur am Rand anzuhalten. Falls ein Skifahrer stürzt und sich nicht verletzt, ist es wichtig, die Unfallstelle schnellstmöglichst zu verlassen, da gestürzte Fahrer schlechter gesehen werden.

7. Aufstieg und Abfahrt

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Nach Stürzen oder dem Verlust von Gegenständen ist oft ein Auf- oder Abstieg auf der Piste nötig. In diesem Fall sollte man den Rand der Piste nutzen. Manchmal kommt es vor, dass Anfänger als Fußgänger talwärts laufen, da ihnen die Abfahrt zu schwierig ist. Um dies zu vermeiden, sollte man aufmerksam die Beschilderung für die Schwierigkeitsstufe auf der Piste beachten.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Hinweisschilder beachten.

In den Skigebieten befinden sich viele verschiedene Zeichen, die vor einer Gefährdung warnen, Zutritt verbieten oder informieren. Besonders Verbots- und Warnschilder sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Hierzu zählen Sperrschilder von geschlossenen Pisten, Ausweisung von Ruhezonen von Tieren oder Lawinenwarnschilder. Sie sind zum einem für die eigene Sicherung gedacht, schützen aber auch sowohl den Rettungsdienst, als auch andere Skifahrer. Schließlich gibt es viele lawinengefährdete Hänge, die bei Zusatzbelastung von Freeridern problematisch sind. Auf der Piste weisen die Farben der Pisten auf die Schwierigkeitsstufe hin. Schwarze Pisten sind nur für geübte Skifahrer geachtet. Weitere Schilder befinden sich an den Liftstützen und verbieten ein Abspringen aus dem Lift oder Hinauswerfen von Gegenständen.

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfe verpflichtet © pixabay.com

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

Bei Unfällen muss jeder Skifahrer helfen - das kann vom Aufhelfen, über das Holen von verlorenem Material bis zum Alarmieren der Rettungskräfte und 1. Hilfe-Maßnahmen reichen. Sind die Unfallbeteiligten verletzt, sichert man zunächst den Unfallort mit Skiern, Snowboards oder Stöcken ab. Anschließend informiert man die Pistenrettung und leistet erste Hilfe. Auch beim Abgang einer Lawine ist man zur Hilfe verpflichtet, in diesem Fall ist es aufgrund der Eigengefährdung oft nur möglich, den Notruf zu wählen.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Im Fall eines Unfalls ist jeder Beteiligte verpflichtet, sich auszuweisen. Deshalb sollte jeder Wintersportler einen Reisepass oder Personalausweis mitführen. In einigen Skigebieten ist bereits beim Kauf des Skitickets ein Ausweis nötig.

Promillegrenze und Helmpflicht: Zusatzregeln

Es gibt keine bindende Promillegrenze beim Skifahren. Allerdings kann der Skigebietsbetreiber betrunkene Skifahrer von der Piste verweisen und den Skipass entziehen. Zusätzlich spielt Alkoholeinfluss bei einem möglichen Unfallhergang eine erhebliche Rolle.


In Italien und einigen Bundesländern Österreichs gilt zudem eine Helmpflicht für Kinder. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld erhoben. Für weitere Information der lokalen Zusatzregeln ist der Wintersportler zuständig und muss sich vor Ort informieren.

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