Die italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) hat das im Jahr 2025 verhängte Kartellverfahren gegen Dolomiti Superski eingestellt. Der Skiverbund muss allerdings Entschädigungen von bis zu 30 Millionen leisten. Hintergrund des Kartellverfahrens waren unter anderem Vorwürfe zur Preisgestaltung und zu den Geschäftsbedingungen bei Skipässen.
Ab dem 15. Oktober können anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden nach eigener Wahl entweder eine Rückerstattung in Höhe von 20 % oder einen Preisnachlass auf zukünftige Käufe in Höhe von 30 % beantragen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert die Entwicklung und Einrichtung eines eigens dafür vorgesehenen Internetportals durch verschiedene Abteilungen von Dolomiti Superski. Gleichzeitig wird das Konsortium der Liftbetreiber mit der sorgfältigen Prüfung jedes einzelnen Antrags betraut sein.
Es handelt sich um eine Initiative ausschließlich für Gäste, die in den Wintersaisonen 2022/23, 2023/24 oder 2024/25 (mit Ausnahme der Wintersaison 2025/26) einen Skipass für ein einzelnes Skigebiet mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen erworben haben.
Die 12 Skigebiete von Dolomiti Superski sind Cortina D'Ampezzo, Kronplatz, Alta Badia, Gröden/Seiser Alm, Val di Fassa/Carezza, Arabba/Marmolada, 3 Zinnen Dolomites, Val di Fiemme/Obereggen, San Martino di Castrozza/Rolle Pass, Gitschberg Jochtal/Brixen, Alpe Lusia/San Pellegrino, Civetta.
BITTE BEACHTEN: Von der Initiative ausgeschlossen sind Skipässe der einzelnen Skigebiete mit saisonaler Gültigkeit sowie sämtliche Arten von Dolomiti Superskipässen.
Berechtigte Kundinnen und Kunden können zwischen einer Rückerstattung in Höhe von 20 % des anerkannten Betrags und einem Rabattguthaben in Höhe von 30 % des anerkannten Betrags wählen.